AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Irrtümer bleiben vorbehalten, wenn sie durch Tippfehler, Schreibfehler oder Rechenfehler verursacht werden. Hiervon sind unsere Angebote, Bestätigungen für Aufträge, Rechnungen sowie Preisschilder in den Ladengeschäften betroffen. Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn aufgrund von Warenfehlbeständen bzw. Inventurdifferenzen (Ware, die im Shop zwar durch unsere EDV als „verfügbar“ abgebildet, jedoch nicht vorhanden ist) Irrtümer auftreten. Dies gilt ebenfalls, wenn bereits eine Bestätigung des Auftrags durch uns erfolgt ist. In Bezug auf eine teurere Ersatzbeschaffung ist jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.

1.    Die folgenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Dabei ist die Fassung massgeblich, welche zu Vertragsschluss gültig ist.
2.    Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3.    Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4.    Kunden i.S.d. Geschäftsverbindungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
5.    Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die nachstehend angeführten Bedingungen gelten durch eine erfolgte Auftragsbestätigung als Bestandteil des Vertrages.

I. Lieferung und Lieferzeiten

1.    Es ist erforderlich, dass der Lieferort sicher angefahren werden kann. Dazu müssen Wende- und Abfahrtsmöglichkeiten gegeben sein. Die Entladung erfolgt an der Stelle, bis zu der das Fahrzeug ohne fremde Hilfe ungehindert gelangen und leer wegfahren kann, wenn die Zufahrt zum Lieferort nicht möglich oder behindert ist. Wir sind nicht verantwortlich für eventuelle Verspätungen durch den Frachtführer.
2.    Wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung aufzuheben oder hinauszuschieben, wenn höhere Gewalt und Störungen durch hoheitliche Entscheidungen in den Herkunftsländern (z.B. Schliessung von Steinbrüchen) oder unvorhersehbare Betriebsstörungen (wie z.B. eine Zollbeschau) eintreten.
3.    Eine Spedition übernimmt den Versand unserer Ware. Der Liefertermin wird mit Ihnen telefonisch durch den Spediteur 1-2 Tage vor Zustellung abgesprochen. Der Inselzuschlag beträgt pauschal CHF 1‘500.00.
4.    Sollte die Lieferung in Länder erfolgen, die ausserhalb der Schweiz oder ausserhalb der EU liegen, werden ggf. anfallende Zollabgaben und Steuern nach Auslage durch die von uns beauftragte Spedition in Rechnung gestellt. Diese Abgaben können in Einzelfällen bei der Lieferung in bar zu entrichten sein. Die Spedition setzt den Kunden darüber vorher in Kenntnis.
5.    Die Lieferung unserer Produkte erfolgt häufig mit mittelschweren Lkw (bis 12 t), vereinzelt mit schweren Lkw (bis 40 t). Sollten die Zufahrtswege oder –strassen  zu ihrem Haus eng sein, informieren Sie uns unbedingt frühzeitig. Sofern Sie möchten, dass die Anlieferung aufgrund örtlicher Umstände mit einem kleineren Lkw erfolgt, besteht die Möglichkeit, dass der Spediteur Sie ggf. zweimal anfahren muss. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde. 
Sonderabsprachen, welche die Zustellung betreffen, sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen, mündliche Absprachen sind dagegen ungültig. Die Ware wird nur bis auf den Gehweg geliefert und mittels Hebebühne entladen.
6.    Die Selbstabholung der Ware am Lager darf nur mit einem dafür vorgesehenen, verkehrszulässigen Fahrzeug erfolgen. Zur Sicherung der Ware ist Spannmaterial notwendig/ empfehlenswert.

Für eine erfolgreiche Anlieferung und Entladung setzen wir folgendes voraus:

•    ausreichend Platz
•    betonierter oder vergleichbarer Untergrund. Die Entladung kann nicht auf Schotter oder Kopfsteinpflaster (o. v.) durchgeführt werden, da diese Untergründe nicht geeignet sind!
•    da jegliche Art von Unebenheiten und Gefällen die Entladung hindern, ist ein ebener Untergrund notwendig!
•    die Zustellung kann montags bis freitags erfolgen, eine Samstagszustellung kann nur gegen Aufpreis durchgeführt werden.
•    Eine freie Befahrbarkeit der Anfahrts- bzw. Lieferstrasse muss gewährleistet sein (z.B. keine Bäume, welche die Strasse für den Lkw einschränken, ebenfalls eine zugeparkte Strasse, usw.)

Sofern eine Entladung aufgrund der örtlichen Umstände nicht zu realisieren ist, ist der Spediteur berechtigt, an einer Stelle abzuladen, wo es für ihn möglich ist. Der Fahrer trifft in diesem Fall die Entscheidung.

Der Kunde hat für eine geeignete Entladestelle Sorge zu tragen und Mehrkosten zu übernehmen, wenn eine Entladung nicht zu realisieren ist. Mehrkosten können beispielsweise für eine zweite Anfahrt entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren an dem vom Spediteur genannten Termin abzunehmen. Im Idealfall informieren Sie uns bereits bei der Auftragserteilung über Zeitpunkte bzw. Termine, an denen eine Anlieferung nicht erfolgen kann. Ist ein Fixtermin schriftlich vereinbart, liefert der Spediteur am vereinbarten Tag ganztags – ohne Voravis. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass ein berechtigter Empfänger vor Ort ist und angetroffen wird. Handelt es sich um Paletten mit hohem Gewicht, ist der Fahrer auf Unterstützung durch eine kräftige Person angewiesen. Es ist nicht möglich, die Ware per Hand selbst abzuladen. Falls die von Ihnen bestellte Ware nicht vollständig vorrätig ist, sind wir berechtigt, Teillieferungen auf unsere Kosten durchzuführen, soweit die Teillieferungen Ihnen zumutbar sind.

Die Rücknahme der Einwegverpackungen ist nicht in unseren Preisen enthalten. Über Beschädigungen oder sonstige Beanstandungen sind wir spätestens binnen einer Woche nach Anlieferungen zu informieren. Erfolgt eine Reklamation nach dieser Frist, ist deren Anerkennung durch unsere Spedition und/oder Transportversicherung leider ausgeschlossen! Das Widerrufsrecht ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Selbstabholung der Ware

Sie können Ihre Ware auch selbst abholen. In diesem Fall organisieren Sie die Abholung, Lieferung und Entladung selbst. Die Ware wird in unserem Lager in Koblenz zur Abholung bereitgestellt. Bitte prüfen Sie, dass Ihr Fahrzeug das Gewicht Ihrer Ware tragen kann und Sie zur Sicherung z.B. ein Sicherungsseil dabeihaben. Sobald Ihre Ware abholbereit ist werden wir Sie per Mail darüber informieren.

Die Adresse für die Selbstabholung lautet:

A. Ristlhueber Nachfolger AG
c/o stonenaturelle AG
Unterfeldstrasse 2
CH-5322 Koblenz

II. Vertragsschluss

Bei der Darstellung der Produkte im Online-Shop handelt es sich um einen unverbindlichen Online-Katalog, sodass kein rechtlich bindendes Angebot dargestellt wird. Eine verbindliche Bestellung der Ware, die sich im Warenkorb befindet, wird von Ihnen abgegeben, wenn Sie den Button „zahlungspflichtig bestellen“ anklicken. Unmittelbar nachdem die Bestellung abgesendet wird, folgt die Eingangsbestätigung der Bestellung, welche jedoch noch keine Vertragsannahme darstellt.

Unsere Annahme Ihrer aufgegebenen Bestellung kann dadurch erfolgen, dass wir eine Auftragsbestätigung versenden, eine Rechnung per E-Mail übermitteln oder die Ware innerhalb von fünf Tagen ausliefern. Solange keine vollständige Zahlung geleistet wurde, bleibt die Ware in unserem Eigentum. Bevor das Eigentum nicht übergangen ist, darf eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Umgestaltung oder Verarbeitung nicht ohne unsere Zustimmung durchgeführt werden. Sie erhalten von uns die Bestelldaten per E-Mail, wir übernehmen nicht die Speicherung des Vertragstextes. Auf www.stonenaturelle.ch/agb/ sind die AGB jederzeit für Sie einsehbar. Aus Gründen der Sicherheit sind Ihre Bestelldaten über das Internet nicht mehr zugänglich.

III. Mängelrügen und Gewährleistung

Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift oder Anzahlung (sofern es sich um Online-Bestellungen handelt) ausdrücklich, dass Sie die folgenden Informationen gelesen und verstanden haben und anerkennen.

  1. Bei Natursteinen handelt es sich um einzigartige Baustoffe, welche aus diesem Grund individuellen Schwankungen ausgesetzt sind. So bedeuten Quarzadern, Poren, Einsprengungen oder Zeichnungs- und Farbunterschiede keine Minderung des Wertes, stattdessen zeigen sie die Einzigartigkeit des Materials. Ein Mangel liegt ebenfalls nicht vor, wenn innerhalb von einer Lieferung oder zwischen einer ersten Lieferung und später durchgeführten Bestellung deutliche Farbunterschiede sichtbar sind. Sämtliche Natursteine, die wir in unserem Liefersortiment führen, weisen Farbschwankungen auf. Besonders hohe Farbschwankungen treten bei Buntschiefer sowie Sandstein auf. Tupfer, Linien oder Flecken, die für den Laien erkennbar sind, können jederzeit auftreten. Sowohl Schichtungen, Schieferungen als auch Maserungen sowie Linien können verschiedenartig, unterschiedlich stark, in unterschiedliche Richtungen oder gleich gerichtet, sowohl von Platte zu Platte als auch durchgängig durch einzelne oder auch alle Platten auftreten. Bei Spaltmaterialien (dabei handelt es sich um Sandstein, Kalkstein, Schiefer oder Quarzit) treten grundsätzlich immer Unebenheiten der Unter- und Oberseite, sogenannte Abschieferungen, auf. Die Stärke (Höhe) der Unebenheiten ist unterschiedlich ausgeprägt. Bei dem Naturstein Travertin ist es ebenso möglich, dass Löcher von verschiedener Grösse, Richtung, Häufigkeit und Beschaffenheit auftreten. Bei Travertin besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass sich Spachtelungen bzw. Füllungen aufgrund der mechanischen Belastung im Laufe der Zeit herauslösen können. Das ist durch die Poren des Travertins bedingt und materialtypisch, sodass es sich um keinen Mangel handelt. Vor Ort kann der Kunde die betroffenen Stellen nachspachteln. Dadurch, dass Natursteine händisch verpackt werden, können Kratzspuren und Abriebspuren auftreten, die eine Tiefe von weniger als 1 mm aufweisen.
  2. Die Fliesen und Platten aus Naturstein und Feinsteinzeug einer Bestellung können unterschiedlichen Chargen entstammen. Zwischen den Chargen kann es leichte Unterschiede in Farbe, Struktur und Oberfläche geben.
  3. Sofern er sich in handelsüblichen Grenzen befindet, bedeutet Bruch keinen Anlass für Beanstandungen. Mit bis zu 3 Prozent Ausschuss bzw. Bruch ist zu rechnen, für Naturstein und Feinsteinzeug ist dies normal und üblich. Bestellen Sie 10 Prozent mehr, auch um auszugleichen, dass aufgrund der Ränder mit Verschnitt zu rechnen ist.
  4. Unterschiede in der Haptik: Einzelne Steine können sich in ihrer Oberfläche fühlbar voneinander unterscheiden. Aufgrund der Handarbeit sowie Unterschieden in Struktur oder Gefüge können Unterschiede in der „Rauheit“ auch innerhalb einer Lieferung vorkommen. Sogenanntes Spaltgestein, beispielsweise Sandstein oder Schiefer, ist davon insbesondere betroffen.
  5. Toleranzen: Die gemachten Toleranzangaben sind als Hilfestellung für den Verleger zu betrachten, geringe Überschreitungen von bis zu 5 Prozent der Fliesen-/Plattenanzahl müssen in Kauf genommen werden. Diese Maßabweichungen können auch innerhalb einer einzigen Fliese/Platte auftreten. 
  6. Dickentoleranzen: Obwohl wir Toleranzen angeben, kann es insbesondere bei Spaltmaterialien vorkommen (z.B.: Sandstein, Schiefer, Quarzit, Kalkstein), dass bis zu fünf Prozent der gelieferten Fliesen/Platten die genannten Toleranzangaben überschreiten. 
  7. Bei jeglicher Art von Verfärbungen, die eine optische Ähnlichkeit mit Rost haben, besteht nur dann ein Mangel, wenn diese Verfärbungen nachweislich aufgrund von Witterungseinflüssen weiter ausrosten werden. Es handelt sich um keinen Mangel, wenn sich die Verfärbungen nicht weiter ausbreiten, sondern für den Laien lediglich wie Rost aussehen.
  8. Bewertungsmassstäbe: Bewertungsmassstäbe, die beispielsweise für eine Küchenarbeitsplatte zu Grunde liegen, können wir unsere Produkte keinesfalls angewendet werden, da es sich bei den von uns gelieferten Produkten um Baustoffe handelt, die in hoher Anzahl gefertigt werden.
  9. Basierend auf unseren voraussichtlichen Terminen dürfen keinesfalls jegliche Terminplanungen und Handwerkertermine festgelegt werden, sofern die Möglichkeit existiert, dass es zu einem finanziellen Schaden kommt, wenn wir unsere voraussichtlichen Termine nicht einhalten können. Sollten bauliche Massnahmen und oder Einzugstermine usw. von unserer Pünktlichkeit abhängen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich einen „spätesten Liefertermin“ von uns schriftlich zusagen lassen. Im Falle einer Haftung für uns, die aufgrund von Lieferverzug eintritt, wird hiermit eine Höchstgrenze vereinbart, die bei 20 Prozent des Nettowarenwertes liegt.
  10. Zusagen bzw. Aussagen, die von unseren Verkäufern und Verkaufsberatern in Beratungsgesprächen sowie bei schriftlicher (Blogbeiträge, Postings oder Email-Beratung) oder telefonischer Beratung getätigt werden: Bei sämtliche Aussagen, die sich entweder auf die Natursteineigenschaften oder unsere Lieferzeiten beziehen, handelt es sich stets um unverbindliche Beratungen. Die getätigten Aussagen stellen damit niemals einen vertragsrelevanten Bestandteil dar. Siehe hierzu auch „Schriftformerfordernis“ in unserem Paragraph VII AGB.
  11. Sowohl 30x30-Muster, als auch Originalgrößenmuster, die Sie von uns erhalten haben, stellen nur einen groben Anhaltspunkt dar. Diese können, genau wie unsere Ausstellungsstücke in den Showrooms, nicht das gesamte Spektrum eines Produkts widerspiegeln.
  12. Aufgrund ihrer geologischen Entstehung besteht die Möglichkeit, dass Natursteine sogenannte Schwächezonen aufweisen. Sie können beispielsweise die Frostbeständigkeit reduzieren. Dies kann auch vorkommen, wenn der Stein selbst hinsichtlich der Frostbeständigkeit positiv geprüft wurde. In der praktischen Anwendung in Teilmengen einer Lieferung können diese Schwächezonen vorkommen. Sind z.B. grundsätzlich nur verheilte Risse in einer Gesteinsart, kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesteinsart bedingt durch ihre Schwächezonen zu nicht verheilten Rissen neigt. Unter Umständen kann es vorkommen, dass solche nicht verheilten Risse in Beschädigungen des Natursteins resultieren. Die gesetzliche Nachbesserungsverpflichtung tritt auch für uns in Kraft, falls ein derartiger Schadenfall vorkommt. Begründet durch den oben beschriebenen Sachverhalt können Sie im Falle einer beschädigten Teilmenge jedoch keine Verpflichtung für uns ableiten, die beinhaltet, dass wir die Komplettlieferung austauschen müssten.
  13. Bei Natursteinen handelt es sich nicht immer um farbechte Produkte. Bedingt durch UV-Einwirkung können alle Sorten grundsätzlich einer leichten Verblassung unterliegen.
  14. Die natürliche Entstehung ist dafür verantwortlich, dass in Natursteinbelägen immer wieder Haarrisse entstehen können. Betroffen ist davon insbesondere vietnamesischer, chinesischer oder belgischer Blaustein (Kalkstein). Ebenso können Haarrisse immer wieder in chinesischem Basalt sowie geflammten Granit vorkommen. Dies lässt sich nicht vermeiden, da es sich um eine Beschaffenheit des Artikels handelt.
  15. Beschädigungen an der Unterseite und an den unteren, im verlegten Zustand in der Regel nicht sichtbaren Kanten der Platten aus Naturstein und Feinsteinzeug stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Bei sämtlichen oben genannten Punkten handelt es sich explizit um keinen Reklamationsgrund.

Bei Abnahme des Restbestands eines Produkts kann bei Reklamationen jeglicher Art (bspw. Bruch) lediglich eine Gutschrift und keine Nachlieferung in Anspruch genommen werden.

IV. Zahlung, Aufrechnung

1.    Wir haben bei ungünstigen Auskünften über den Kunden sowie beim Verschlechtern seiner finanziellen oder wirtschaftlichen Verhältnisse das Recht, Sicherheitsleistungen oder sofortige Zahlungen für alle offenen Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind dazu ebenfalls bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt.
2.    Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen wir ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ab. Sofern Sie nicht per Vorkasse bezahlen, erfolgt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen zwecks Bonitätsprüfung ggf. eine Weitergabe Ihres Namens , Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
3.    Kreditkartenzahlung: Wenn Sie mit Kreditkarte bestellen, wird Ihre Kreditkarte sofort nach Bestellung belastet.

V. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Privatkunden haben das Recht, binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (c/o Domizilagentur GmbH, Badenerstrasse 580, 8048 Zürich, Tel. 0445002278) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen den Warenwert binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Ware unversehrt bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung können wir dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, sowie die Nachweispflicht über den korrekten Versand. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, hängen diese vom Gewicht und der Anzahl der Packstücke ab und werden zwischen 150 und 600 CHF pro Kiste betragen. Zu den Kosten gehört neben dem Transport auch die Auf- und Entladung, die Rückeinlagerung und die Warenkontrolle. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

VI. Wichtige Herstellerhinweise

Für eine sichere und nachhaltige Verlegung der Natursteine sind sämtliche Hinweise der jeweiligen Hersteller von Zubehörmaterialien zu beachten. Grundsätzlich können explizite Freigaben für die Anwendung sämtlicher Zubehörprodukte der Firma Sopro erteilt werden. Erforderlich sind dazu spezifische Informationen der Baustelle. Es besteht die Möglichkeit, dass der Hersteller ggf. Bemusterungen vornimmt und verbindliche Vorgaben im Hinblick auf das Verlegen der Natursteine trifft. Wir bitten Sie zu diesem Zweck, mit stonenaturelle Kontakt aufzunehmen, sodass wir die Weiterleitung Ihrer Anfrage zur Anwendungstechnik durchführen können

Die Basis unserer Hinweise wird allesamt von unverbindliche Empfehlungen gebildet, welche von den Herstellern* gegeben werden und zu „normalen“ Baustellensituationen Bezug nehmen. Das Gleiche gilt für Verlegehinweise an andere Stellen in unserem Onlineshop oder Online-Kundenmagazin. Somit kann ein Fachmann vor Ort, der die jeweiligen individuellen Begebenheiten der Baustelle beurteilt und berät, niemals durch eine Empfehlung ersetzt werden. Unsere Empfehlung besteht darin, dass Sie zu den jeweiligen Produkten unbedingt die Informationen auf der Verpackung, technische Merkblätter, Richtlinien der Hersteller sowie weitere Zusatzinformationen beachten. Bei den Produkten Reiniger, Fugmassen und Imprägnierungen gelten die von den Herstellern ausgegebenen Empfehlungen, welche im Folgenden dargestellt werden: An einer unauffälligen Stelle, exemplarisch dort, wo im Anschluss die Küchenzeile stehen wird, sollte grundsätzlich eine Probefläche verlegt und die Fugenmasse, die Imprägnierung oder der Reiniger angewendet werden. Anschliessend warten Sie bitte einen Tag. Damit ist es möglich, höchst selten vorkommende (Randzonen-) Verfärbungen auszuschliessen. *Liste der Hersteller: Sopro Bauchemie GmbH, Biebricher Strasse 74, 65203 Wiesbaden, Deutschland, Telefon +49 (0) 611 1707-0, Telefax +49 (0) 611 1707-250, E-Mail: info@sopro.com; LITHOFIN AG, 73240 Wendlingen, Deutschland, Tel. +49 (7024)9403-0, Fax +49 (7024)9403-40, E-mail: info@lithofin.de

VII. Schriftformerfordernis

Sämtliche Details des vereinbarten Auftrags, die zwischen den Parteien vereinbart wurden sind in unseren schriftlichen Aufträgen enthalten (dabei handelt es sich 1. entweder um das Angebot/Auftrag, das von Ihnen unterschrieben wird, oder 2. die Auftragsbestätigung/Proforma-Rechnung, die Sie im Anschluss an eine Onlinebestellung auf automatisierter Basis erhalten oder 3. die Rechnung, welche Sie per Email/Post nach einer Onlinebestellung erhalten).

Vorherige Vereinbarungen, auch solche in Schriftform, werden nur dann zu einem Bestandteil des Vertrages, sofern ein eindeutiges Niederschreiben in dem vereinbarten Auftrag erfolgt. Grundsätzlich bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Um Ergänzungen oder Änderungen an einem Auftrag vorzunehmen, müssen diese schriftlich erfolgen. Nur wenn wir sie jeweils schriftlich bestätigen, werden etwaige Änderungswünsche oder sonstige vertragsrelevante Informationen zu einem Auftrag, die Sie uns zukommen lassen, gültig. Sie bestätigen Ihren eindeutigen Willen, den zugrunde liegenden Auftrag in dieser Form abschliessen zu wollen, mit Ihrer Unterschrift und/oder Anzahlung eines Auftrages.

VIII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Handelsgerichts Kanton Zürich mit Sitz in Zürich.

IX. Toleranzen

Toleranzen bei Bodenplatten: In der DIN EN 12058 sind die Anforderungen an Platten für PKW-Hauszufahrten, Terrassen & Balkone geregelt.

Toleranzen bei Bodenfliesen: In der DIN EN 12057  sind die Anforderungen an Fliesen mit einer Dicke ≤ 12mm geregelt. Bei Gültigkeit von Neuauflagen der oben aufgeführten Normen, haben die jeweils dort genannten Toleranzangaben Vorrang und gelten als vertragsrelevant. Die jeweils gültigen Normen regeln darüber hinaus die Toleranzen, falls wir Ihnen andere Produkte ausser Platten und Fliesen liefern.